Kaum jemand weiß es — aber viele haben Anspruch darauf: Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl übernehmen oder bezuschussen.
Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt vom jeweiligen Träger und Ihrem persönlichen Fall ab — pauschale Beträge gibt es nicht. Entscheidend ist: Beantragen Sie die Förderung immer vor dem Kauf. Wer zuerst kauft und dann beantragt, verliert den Anspruch.
In diesem Artikel erkläre ich Schritt für Schritt, welcher Träger für Sie zuständig ist, was Sie vorbereiten müssen — und welche Stühle sich in dieser Situation besonders empfehlen.
Wer hat überhaupt Anspruch?
Grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen auf einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl angewiesen ist und dies ärztlich belegen kann.
Je nach Ihrer persönlichen Situation sind unterschiedliche Träger zuständig:
- Krankenkasse (GKV) Krankenkassen sind gesetzlich nicht zur Kostenübernahme verpflichtet — sie entscheiden individuell und fallweise. Voraussetzung ist eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit. Wie hoch ein eventueller Zuschuss ausfällt, variiert je nach Kasse und Einzelfall erheblich. Erster Schritt: Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie konkret nach den Voraussetzungen und der möglichen Höhe.
- Deutsche Rentenversicherung (DRV) Zuständig ab 15 Jahren rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die DRV bezuschusst orthopädische Bürostühle im Rahmen der beruflichen Rehabilitation — die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Wichtig: Die DRV fördert seit 2018 keine höhenverstellbaren Schreibtische mehr. Für Schreibtische ist vorrangig der Arbeitgeber zuständig.
- Agentur für Arbeit Zuständig in den ersten 15 Berufsjahren, wenn die DRV noch nicht greift. Ziel: Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sichern.
- Arbeitgeber Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für einen ergonomischen Arbeitsplatz verantwortlich. Das ist oft der schnellste und einfachste Weg — fragen Sie zuerst dort.
- Wichtig: Beantragen Sie die Förderung immer vor dem Kauf. Wer erst kauft und dann beantragt, verliert den Anspruch.
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links (). Bei einem Kauf über diese Links erhalte ich eine Provision — für Sie entstehen keine Mehrkosten.*
Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag
Schritt 1 — Zuständigen Träger ermitteln
Sind Sie weniger als 15 Jahre berufstätig? → Agentur für Arbeit
Sind Sie 15 Jahre oder länger rentenversichert? → Deutsche Rentenversicherung
Unsicher welcher Träger zuständig ist? → Rufen Sie Ihre Krankenkasse an — sie berät kostenlos und verweist an den richtigen Träger.
Schritt 2 — Voraussetzungen erfragen
Kontaktieren Sie den zuständigen Träger bevor Sie irgendetwas einreichen. Fragen Sie konkret:
- Unter welchen Voraussetzungen wird ein Zuschuss bewilligt?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gibt es eine Liste mit anerkannten Herstellern oder Modellen?
- Muss die Genehmigung vor dem Kauf vorliegen?
Jeder Träger hat eigene Anforderungen. Wer sich vorab informiert, vermeidet unnötige Ablehnungen.
Schritt 3 — Arzt aufsuchen
Gehen Sie zu einem Orthopäden. Schildern Sie Ihre Beschwerden und bitten Sie um ein Attest, das die medizinische Notwendigkeit eines orthopädischen Bürostuhls für Ihre Berufstätigkeit bestätigt.
Das Attest sollte enthalten:
- Ihre Diagnose (z.B. Bandscheibenvorfall, chronische Rückenschmerzen, Wirbelsäulensyndrom)
- Begründung warum ein orthopädischer Stuhl notwendig ist
- Idealerweise: welche Funktionen der Stuhl haben muss (z.B. aktives dynamisches Sitzen, Lordosenstütze, Sitzneigungsverstellung)
Wichtig: Die DRV fördert nur orthopädische Bürostühle, nicht allgemein ergonomische. Diese Formulierung im Attest ist entscheidend.
Schritt 4 — Angebot einholen
Holen Sie ein konkretes Kaufangebot bei einem Fachhändler ein. Manche Träger kooperieren mit bestimmten Händlern oder Herstellern — fragen Sie vorher nach ob das bei Ihrem Träger der Fall ist.
Empfehlenswerte Modelle:
Ergotopia NextBack* — direkt bei Ergotopia Sehr gute Ergonomie in der Mittelklasse, Lordosenstütze, zahlreiche Einstellmöglichkeiten. → [Zum Ergotopia NextBack bei Ergotopia *]
Ergonomische Bürostühle bei Amazon* Für alle die schnell eine günstige Alternative suchen. → FlexiSpot ergonomischer Bürostuhl bei Amazon*
Schritt 5 — Antrag einreichen
Reichen Sie beim zuständigen Träger ein:
- Ausgefülltes Antragsformular (beim Träger anfordern)
- Ärztliches Attest vom Orthopäden
- Kaufangebot des Händlers
- Tätigkeitsbeschreibung (wie viele Stunden sitzen Sie täglich?)
- Ggf. Reha-Bericht falls vorhanden
Schritt 6 — Bewilligung abwarten — dann kaufen
Warten Sie die schriftliche Bewilligung ab. Erst dann kaufen. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Träger mehrere Wochen bis Monate.
Was tun wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ein Ablehnungsbescheid ist kein endgültiges Nein. Sie haben in der Regel vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Häufige Gründe für Ablehnung — und was hilft:
Attest zu allgemein formuliert: Lassen Sie den Orthopäden ein präziseres Attest ausstellen. Die Formulierung „orthopädischer Bürostuhl ist unabdingbar für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit“ ist wichtig.
Falscher Träger: Fragen Sie bei der Beratungsstelle nach ob ein anderer Träger zuständig sein könnte.
Fehlende Unterlagen: Reichen Sie fehlende Dokumente nach — das ist in den meisten Fällen möglich.
Tipp: Der Sozialverband VdK bietet kostenlose Unterstützung beim Widerspruch für Mitglieder (Jahresbeitrag 45 €).
Und der höhenverstellbare Schreibtisch?
Für höhenverstellbare Schreibtische ist die Situation anders: Die Deutsche Rentenversicherung fördert Schreibtische seit 2018 nicht mehr — hier ist vorrangig der Arbeitgeber zuständig.
Manche Krankenkassen bezuschussen Schreibtische im Einzelfall, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Sprechen Sie auch hier zuerst mit Ihrem Träger bevor Sie kaufen.
Was daraus folgt
Ein ergonomischer Bürostuhl ist keine Luxusinvestition — er ist eine Gesundheitsinvestition. Und in vielen Fällen müssen Sie ihn nicht vollständig selbst bezahlen.
Der wichtigste Rat: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrem zuständigen Träger über die genauen Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall — bevor Sie kaufen, bevor Sie zum Arzt gehen, bevor Sie ein Angebot einholen. Jeder Fall ist anders. Wer sich vorab informiert, hat die beste Chance auf einen positiven Bescheid.
FAQ – Die häufigsten Fragen zum Thema in der Übersicht
⚠️ Wichtig vor dem Start: Den Antrag immer vor dem Kauf stellen. Wer zuerst kauft und dann beantragt, verliert den Anspruch vollständig — ohne Ausnahme.
1
Wann zahlt die Krankenkasse einen Bürostuhl — und wann nicht?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen ergonomischen Bürostuhl nur bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit nach §33 SGB V — nicht für mehr Komfort, nicht zur Vorbeugung, sondern nur wenn eine dokumentierte Diagnose belegt, dass der Bürostuhl zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit objektiv erforderlich ist. Typische anerkannte Diagnosen sind chronische Bandscheibenvorfälle, Skoliose, Morbus Bechterew, Spondylarthrose oder Zustand nach Wirbeloperationen mit dauerhafter Einschränkung der Sitzfähigkeit. Nicht anerkannt werden allgemeine Rückenschmerzen ohne gesicherte Diagnose, präventive Anträge ohne Symptome und pauschale ärztliche Empfehlungen für einen „ergonomischen Bürostuhl“. Der Bürostuhl muss als Hilfsmittel nach §33 SGB V eingestuft werden — also ein Mittel, das einen Körperschaden ausgleicht, nicht bloß den Sitzkomfort verbessert. Jede Krankenkasse entscheidet individuell — das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter vor der Antragstellung ist entscheidend.
2
Wie muss das ärztliche Attest formuliert sein, damit der Antrag genehmigt wird?
Das ist der häufigste Fehler, der zur Ablehnung führt: ein zu vage formuliertes Attest. „Empfehle einen ergonomischen Bürostuhl“ oder „Patient leidet unter Rückenschmerzen“ reicht bei den meisten Krankenkassen nicht aus. Ein genehmigungsfähiges Attest vom Orthopäden muss mindestens enthalten: den genauen ICD-10-Diagnosecode (z.B. M51.1 für Bandscheibenschäden, M41 für Skoliose), eine Beschreibung der konkreten funktionellen Einschränkungen beim Sitzen sowie spezifische technische Anforderungen — nicht „orthopädischer Bürostuhl“, sondern: individuelle Lordosenstütze, dynamische Rückenlehne, stufenlose Sitzhöhenverstellung, einstellbare Sitztiefe. Je präziser die Begründung, desto höher die Genehmigungswahrscheinlichkeit. Ein nachgeschärftes Attest kann auch nach einer Ablehnung noch als Basis für den Widerspruch genutzt werden.
3
Schritt für Schritt: Wie beantrage ich einen Bürostuhl bei der Krankenkasse?
Antrag immer vor dem Kauf stellen — Eigenbeschaffung vorher führt zum Verlust des Anspruchs.
- Krankenkasse kontaktieren: Voraussetzungen, maximale Zuschusshöhe, Unterlagen und Kooperationspartner erfragen
- Orthopäden aufsuchen: Spezifisches Attest mit ICD-10-Code, funktionalen Einschränkungen und technischen Anforderungen ausstellen lassen
- Kostenvoranschlag einholen: Beim Fachhändler oder Sanitätshaus — Modell im GKV-Hilfsmittelverzeichnis prüfen
- Antrag einreichen: Attest, Kostenvoranschlag, Antragsformular, bei Homeoffice Nachweis der beruflichen Nutzung
- Bescheid abwarten: Bearbeitungszeit 3–5 Wochen
- Erst nach schriftlicher Genehmigung kaufen
4
Was tun wenn der Antrag abgelehnt wird — wie funktioniert der Widerspruch?
Eine Ablehnung ist häufig kein endgültiges Nein — viele Widersprüche sind erfolgreich, besonders wenn der Ablehnungsgrund ein unvollständiges oder zu vage formuliertes Attest war. Die Frist für den Widerspruch beträgt nach §84 Sozialgerichtsgesetz einen Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids. Den Bescheid sorgfältig lesen: Häufigste Ablehnungsgründe sind ein zu allgemeines Attest ohne ICD-10-Code, fehlende technische Spezifikationen oder ein Modell das nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Widerspruch schriftlich einreichen, alle fehlenden Unterlagen nachliefern, das Attest vom Arzt nachschärfen lassen. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, ist das Sozialgericht der nächste Schritt.
5
Kann ich einen Bürostuhl im Homeoffice von der Krankenkasse bezahlen lassen?
Ja — aber mit Nachweis der beruflichen Nutzung. Die Krankenkasse verlangt bei Homeoffice-Nutzung zusätzlich: eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Homeoffice-Regelung (Homeoffice-Vereinbarung oder Arbeitsvertragsnachtrag) oder bei Selbstständigen einen Nachweis der beruflichen Tätigkeit. Dazu eine Stellungnahme zur täglichen Sitzdauer und zur Notwendigkeit des Stuhls für die Berufsausübung. Wer diese Unterlagen vollständig und proaktiv einreicht, erhöht die Genehmigungswahrscheinlichkeit erheblich.
6
Was zahlt die Deutsche Rentenversicherung — und wer hat Anspruch?
Wichtig: Seit dem 01. April 2019 fördert die DRV Bürostühle nur noch bei bestimmten Krankheitsbildern — ein einfacher Bandscheibenvorfall allein reicht nicht mehr aus. Anerkannte Diagnosen sind Skoliose, Knie- und Hüftarthrose, Kyphoskoliose sowie Morbus Bechterew, die durch ärztliches Attest belegt sein müssen. Der typische DRV-Zuschuss liegt bei ca. 435 € — es gibt aber keinen festen Höchstbetrag, jeder Fall wird individuell beurteilt. Voraussetzung: mindestens 15 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Antrag direkt nach einer Reha-Maßnahme. Das Attest muss ausdrücklich formulieren, dass der Stuhl „unabdingbar und zwingend notwendig“ ist — eine bloße Empfehlung reicht nicht. Formulare: G0100 (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe) und G0133 (Anlage Hilfsmittel). Zusätzlich: Kostenvoranschlag und Tätigkeitsbeschreibung. Unter 15 Beitragsjahren ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Beamte und Studierende sind ausgeschlossen.
7
Ist der Arbeitgeber nicht eigentlich verpflichtet, den Bürostuhl zu zahlen?
Ja — Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet, für einen ergonomisch geeigneten Arbeitsplatz zu sorgen und dürfen die Kosten nicht auf den Arbeitnehmer umlegen. Wer einen Bedarf hat, sollte deshalb immer zuerst schriftlich beim Arbeitgeber anfragen — bevor der aufwändigere Weg über Krankenkasse oder Rentenversicherung gegangen wird. Im Homeoffice ist die Lage komplexer — eine schriftliche Anfrage beim Arbeitgeber ist trotzdem empfehlenswert. Wichtig: Wer bereits eine Kostenzusage vom Arbeitgeber hat, verliert in der Regel den Anspruch gegenüber Krankenkasse und DRV.
8
Welche Bürostühle werden von der Krankenkasse anerkannt — was ist das Hilfsmittelverzeichnis?
Die meisten Krankenkassen verlangen, dass das beantragte Modell im
GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist — abrufbar unter
hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de. Beim Kauf über ein Sanitätshaus oder einen Kassenvertragspartner ist die Listung in der Regel sichergestellt. Typische Anerkennungsmerkmale: CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt, Zertifizierung nach DIN EN 1335, Lordosenstütze, dynamische Rückenlehne, individuelle Verstellbarkeit. Im Zweifel vor dem Kauf direkt bei der Krankenkasse nachfragen.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung dar. Alle Angaben zu Fördermöglichkeiten, gesetzlichen Regelungen und Antragsverfahren sind nach bestem Wissen zusammengestellt — ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Förderentscheidungen werden von den jeweiligen Trägern individuell getroffen und können von den allgemeinen Informationen auf dieser Seite abweichen. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung, einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt.
Alle mit * gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Bei einem Kauf über diese Links erhalte ich eine Provision vom Händler. Der Preis für Sie bleibt identisch.
Letzte Aktualisierung: April 2026